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Bausachverständige oder Baugutachter sind erfahrene Architekten, Bauingenieure oder Handwerksmeister mit besonderer, im Falle von Handwerksmeistern gewerksspezifischer, Fachkenntnis, die ihre Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher Themen beraten, welche den Zustand von Gebäuden beziehungsweise deren Bausubstanz betreffen. Unterschieden wird dabei im Allgemeinen zwischen freien und öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen.
Baugutachter können von privaten und gewerblichen Kunden, aber auch von öffentlichen Auftraggebern oder Gerichten beauftragt werden. Die Aufgaben von Baugutachtern sind vielfältig. Sie reichen von der Gutachtenerstellung zur Bewertung von Bauschäden, über die Bau- oder Kaufberatung sowie die baubegleitende Qualitätskontrolle und die Bauabnahmebegleitung, bis hin zur Versachlichung von Streitfragen und Mediation zwischen womöglich bereits verstrittenen Baubeteiligten. Ferner können Bausachverständige, je nach Qualifikation, beispielsweise auch Schimmelpilze in und an Gebäuden bewerten, Versicherungsgutachten erstatten oder bei der Planung von Sanierungskonzepten hinzugezogen werden.
Im Zuge von Bauprojekten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Projektbeteiligten. Gründe hierfür sind in der Regel verschiedene Vorstellungen von der finalen Beschaffenheit des durch den Handwerker oder Bauunternehmer zu erstellenden Werkes. Weitere Anlässe zu Meinungsverschiedenheiten können unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich einer fachgerechten handwerklichen Ausführung oder sonstige Beanstandungen seitens der einen oder anderen Partei bieten. Die Ursache hierfür liegt allzu oft in der subjektiven Vorstellung und Wahrnehmung von Bauschäden und -mängeln durch die einzelnen Beteiligten. Ist beispielsweise Moosbildung auf den Dachziegeln eines Steildaches ein Bauschaden? Oder sind farbliche Unregelmäßigkeiten an einer Kellereingangstür auf der Rückseite eines Gebäudes zwingend Ausführungsfehler? Einige Menschen werden die eine oder andere oder sogar beide Fragen mit ja beantworten. Andere mögen das vielleicht mit den Worten: „Das ist doch kaum zu sehen.“ anders bewerten.
Solche und andere durch die Streitparteien aufgestellte Behauptungen oder Beanstandungen können durch unabhängige Schadensgutachten fachtechnisch widerlegt oder untermauert werden und so den Standpunkt einer Partei stärken. Von neutralen Bausachverständigen erstellte Gutachten dienen folglich allgemein der Objektivierung strittiger Sachverhalte und können dazu beitragen, Unstimmigkeiten bzw. Streitigkeiten zwischen den Projektbeteiligten hinsichtlich etwaiger Baumängel oder Bauschäden zu klären und im besten Fall außergerichtlich beizulegen. Auf diese Weise können unnötige Anwalts- und Gerichtskosten sowie Bauzeitverlängerungen einschließlich daraus resultierender zusätzlicher Folgekosten vermieden werden. Gutachten werden in aller Regel unterschieden in Privatgutachten und Gerichtsgutachten.
Privatgutachten sind all diejenigen Gutachten, mit denen Sachverständige sowohl von Privatpersonen und Unternehmen, als auch von öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften beauftragt werden. Im Bereich Bauwesen können Gutachten beispielsweise der Analyse und Bewertung von etwaigen Bauschäden, Schimmelpilzen und Planungsfehlern dienen. Aber auch Immobilienbewertungen, Kostenschätzungen oder Sanierungsempfehlungen sind häufig Gegenstand von gutachterlichen Stellungnahmen. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens verschafft dem Laien oft Sicherheit, z.B. bei der Frage nach der Klärung von und dem Umgang mit mutmaßlichen Bauschäden oder auch bei der Entscheidung hinsichtlich des Kaufes bzw. Verkaufes eines Gebäudes. Des Weiteren können Gutachten die Position einer Partei bei gerichtlichen wie auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen stärken.
Vor der Erstattung eines Gutachtens erfolgt in aller Regel ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Sachverständigen. Dieser erste orientierende Ortstermin dient in aller Regel zunächst einmal der allgemeinen Inaugenscheinnahme des Objektes sowie der gemeinsamen Festlegung und Abgrenzung der hieraus resultierenden gutachterlichen Aufgabenstellung. Ferner stellt dieser erste Orttermin die Grundlage für die Erstellung eines entsprechenden Honorarangebotes dar.
Nach Beauftragung des Sachverständigen führt dieser je nach Erfordernis einen oder mehrere weitere Ortstermine durch, im Rahmen derer die notwendigen Untersuchungen Bestandsaufnahmen und Analysen an den zu begutachtenden Bauteilen bzw. Gebäuden durchgeführt werden. Diese werden sodann in einem abschließenden Gutachten zusammengestellt und bewertet. Am Ende des Gutachtens steht die Beantwortung der anfänglich gemeinsam definierten Fragestellungen sowie, falls gefordert, entsprechende Handlungs- oder Sanierungsempfehlungen. Deren Umsetzung wiederum sollte nach Möglichkeit im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle fachlich begleitet werden.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch.
Wird ein Sachverständiger von einem Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, so spricht man von einem Gerichtsgutachten. Hierbei werden ebenfalls nach Durchführung eines Ortstermins sachverständig Beweisfragen im Rahmen eines Gerichtsprozesses beantwortet. Gerichtsgutachten dienen im Wesentlichen der Urteilsfindung.
Salzausblühungen, im Volksmund auch häufig "Salpeter" genannt, können die Bausubstanz nachhaltig schädigen. Entsprechend gilt es, die Ursachen zu finden und zu beseitigen. Gerne vereinbaren ich einen Ortstermin mit Ihnen und berate ich Sie zu diesem Thema.
Risse sind im Bauwesen nichts Unübliches. Sie treten an Wänden, Decken, Fassaden, im Putz und an vielen weiteren Stellen auf. Statisch sind sie dabei häufig unbedenklich. Bisweilen kommt es jedoch auch zu Rissbildungen in und an tragenden Bauteilen, was bis hin zum Verlust der Standsicherheit, d.h. zum Versagen des betroffenen Bauteils führen kann. Sowohl die Bewertung von Rissen, als auch die Erarbeitung eines angemessenen Sanierungskonzeptes sollte daher von entsprechenden Fachleuten durchgeführt werden. Sprechen Sie mich hierzu gerne an!
Eine der Hauptursachen für Bauschäden und Baumängel sind Planungsfehler. Wird ein Bausachverständiger bereits frühzeitig während der Planungsphase eines Bauprojektes zum Zwecke der Qualitätskontrolle hinzugezogen, können unnötige Planungsfehler und daraus resultierende Mängel häufig von vornherein vermieden werden. Sind Baumängel oder -schäden, womöglich infolge einer fehlerhaften Planung, bereits aufgetreten, kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten bezüglich der erbrachten Planungsleistungen zur Streitschlichtung zwischen dem Bauherrn und dem Planer bzw. Architekten beitragen. Auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung stärkt ein neutrales Gutachten die eigene Position und verschafft ein größeres Maß an Sicherheit. Als lange selbst in der Planung tätig gewesener Architekt, sind mir typische Planungsabläufe und Fehlerquellen wohlbekannt. Gerne unterstütze ich sowohl Bauherren als auch Planungs- und Architekturbüros bei strittigen Fragen. Kontaktieren Sie mich bei Bedarf jederzeit gerne!
Feuchteerscheinungen treten besonders häufig in Kellern auf. Aber auch andere Bauteile, wie Außenwände, Fenster oder Dächer sind nicht selten davon betroffen. Durchfeuchtungen von Außenbauteilen führen in aller Regel zu einer Minderung ihrer Wärmedämmeigenschaften und unter Umständen zur Unterschreitung des sogenannten Mindestwärmeschutzes eines Gebäudes. Damit einher gehen entsprechende Wärmeenergieverluste und erhöhte Heizkosten. Feuchteerscheinungen können darüber hinaus unter Umständen auch zu bausubstanzschädigenden Salzausblühungen führen. Ferner stellt erhöhte Feuchte eine wesentliche Voraussetzung für ein mögliches Schimmelpilzwachstum dar. Entsprechende Abdichtungs- und Sanierungskonzepte sollten daher von einem Bausachverständigen im Rahmen eines Gutachtens erstellt und während ihrer Umsetzung fachlich begleitet werden. Gerne unterbreite ich Ihnen hierfür ein Angebot und erarbeite für Sie ein passendes Konzept. Kontaktieren Sie mich gerne!