Hausbau

Kaufberatung

Welchen Zweck erfüllt eine Kaufberatung?

Der Kauf einer Immobilie stellt für viele Menschen einen wichtigen Schritt und zugleich die größte Investition in ihrem Lebens dar. Eine Kaufentscheidung möchte daher gut überlegt sein. Gerade Altbauten bzw. Bestandsgebäude bergen teils große Unsicherheiten und unbekannte Risiken bezüglich der vorhandenen Bausubstanz und des allgemeinen baulichen Zustandes in sich. Abhängig vom Alter, dem Sanierungs- bzw. Modernisierungsstand sowie der Lage und Beschaffenheit des Gebäudes können Bauschäden, teilweise unerkannt, bereits vorhanden oder für die Zukunft bereits absehbar sein. Um eine objektive bautechnische Bewertung des Gebäudes zu erhalten und die Notwendigkeit eventuell erforderlicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen professionell prüfen zu lassen, empfiehlt es sich daher, einen erfahrenen Bausachverständigen mit der Durchführung einer Kaufberatung zu beauftragen. Kaufberatungen verschaffen dem Kaufinteressenten Sicherheit und tragen erheblich zur finanziellen Risikoabschätzung bei.

Wie läuft eine Kaufberatung ab?

Üblicherweise erfolgt vor der eigentlichen Kaufberatung ein zumeist telefonisches Gespräch zwischen dem Kaufinteressenten einer Immobilie und dem Bausachverständigen. Im Rahmen dieses ersten Gespräches erfragt der Sachverständige einige häufig bereits bekannte Eckdaten zu dem betreffenden Objekt, wie z.B. die Gebäudeart, das Baujahr, etc. Im weiteren Verlauf des Gespräches wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin vereinbart. Sofern vorhanden, ist es von Vorteil, dem Sachverständigen zwecks Terminvorbereitung weitere bereits vorliegende Unterlagen wie beispielsweise Bauzeichnungen, etwaige Baugrundgutachten oder Energieausweise schon im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.

Der Besichtigungstermin selbst findet sodann vor Ort unter Teilnahme des oder der Kaufinteressenten, des Sachverständigen sowie des Verkäufers und ggf. des jeweils involvierten Maklers statt. Der Sachverständige stellt sich zunächst kurz vor und erläutert vor Beginn der gemeinsamen Begehung seine Vorgehensweise. Die Besichtigung beginnt in der Regel im Außenbereich mit der Inaugenscheinnahme der Außenanlagen, etwaiger Nebengebäude sowie den Außenfassaden, Fenstern, Türen, Terrassen und Dachflächen des Hauptgebäudes. Im Anschluss daran wird die Begehung im Innenbereich geschoss- und raumweise fortgesetzt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Begutachtung typischer neuralgischer Bereiche, wie z.B. der Dachkonstruktion und Kellergeschosse, gelegt. In diesen Bereichen werden stichprobenartig qualitative Feuchtemessungen durchgeführt, um eine erste Aussage hinsichtlich etwaiger Feuchteerscheinungen tätigen zu können. Während der gesamten Begehung macht der Sachverständige auf aus seiner Sicht baulich relevante Schäden und Problemstellen an den unterschiedlichen Bauteilen aufmerksam und erläutert den interessierten Anwesenden die entsprechenden Sachverhalte und die daraus ggf. resultierenden Risiken und Handlungsempfehlungen ausführlich. Baulich-technische, aber teils auch baurechtliche Fragen der an der Begehung Beteiligten werden im Einzelnen erörtert und, sofern möglich, vor Ort beantwortet.

Im Anschluss an den Ortstermins fasst der Sachverständige für den oder die Kaufinteressenten noch einmal alle während der gemeinsamen Begehung bereits besprochenen relevanten Punkte mündlich zusammen und gibt dem oder den Kaufinteressenten somit hilfreiche Bewertungsgrundlagen zur anstehenden Kaufentscheidung mit an die Hand.

Auf Wunsch kann zusätzlich eine Kaufpreiseinschätzung beauftragt werden.


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