Baugutachten

Erstellung von Gutachten

Wozu Gutachten?

Im Zuge von Bauprojekten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Projektbeteiligten. Gründe hierfür sind in der Regel verschiedene Vorstellungen von der finalen Beschaffenheit des durch den Handwerker oder Bauunternehmer zu erstellenden Werkes. Weitere Anlässe zu Meinungsverschiedenheiten können unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich einer fachgerechten handwerklichen Ausführung oder sonstige Beanstandungen seitens der einen oder anderen Partei bieten. Die Ursache hierfür liegt allzu oft in der subjektiven Vorstellung und Wahrnehmung von Bauschäden und -mängeln durch die einzelnen Beteiligten. Ist beispielsweise Moosbildung auf den Dachziegeln eines Steildaches ein Bauschaden? Oder sind farbliche Unregelmäßigkeiten an einer Kellereingangstür auf der Rückseite eines Gebäudes zwingend Ausführungsfehler? Einige Menschen werden die eine oder andere oder sogar beide Fragen mit ja beantworten. Andere mögen das vielleicht mit den Worten: „Das ist doch kaum zu sehen.“ anders bewerten.

Solche und andere durch die Streitparteien aufgestellte Behauptungen oder Beanstandungen können durch unabhängige Schadensgutachten fachtechnisch widerlegt oder untermauert werden und so den Standpunkt einer Partei stärken. Von neutralen Bausachverständigen erstellte Gutachten dienen folglich allgemein der Objektivierung strittiger Sachverhalte und können dazu beitragen, Unstimmigkeiten bzw. Streitigkeiten zwischen den Projektbeteiligten hinsichtlich etwaiger Baumängel oder Bauschäden zu klären und im besten Fall außergerichtlich beizulegen. Auf diese Weise können unnötige Anwalts- und Gerichtskosten sowie Bauzeitverlängerungen einschließlich daraus resultierender zusätzlicher Folgekosten vermieden werden. Gutachten werden in aller Regel unterschieden in Privatgutachten und Gerichtsgutachten.

Privatgutachten

Privatgutachten sind all diejenigen Gutachten, mit denen Sachverständige sowohl von Privatpersonen und Unternehmen, als auch von öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften beauftragt werden. Im Bereich Bauwesen können Gutachten beispielsweise der Analyse und Bewertung von etwaigen Bauschäden, Schimmelpilzen und Planungsfehlern dienen. Aber auch Immobilienbewertungen, Kostenschätzungen oder Sanierungsempfehlungen sind häufig Gegenstand von gutachterlichen Stellungnahmen. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens verschafft dem Laien oft Sicherheit, z.B. bei der Frage nach der Klärung von und dem Umgang mit mutmaßlichen Bauschäden oder auch bei der Entscheidung hinsichtlich des Kaufes bzw. Verkaufes eines Gebäudes. Des Weiteren können Gutachten die Position einer Partei bei gerichtlichen wie auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen stärken.

Vor der Erstattung eines Gutachtens erfolgt in aller Regel ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Sachverständigen. Dieser erste orientierende Ortstermin dient in aller Regel zunächst einmal der allgemeinen Inaugenscheinnahme des Objektes sowie der gemeinsamen Festlegung und Abgrenzung der hieraus resultierenden gutachterlichen Aufgabenstellung. Ferner stellt dieser erste Orttermin die Grundlage für die Erstellung eines entsprechenden Honorarangebotes dar.

Nach Beauftragung des Sachverständigen führt dieser je nach Erfordernis einen oder mehrere weitere Ortstermine durch, im Rahmen derer die notwendigen Untersuchungen Bestandsaufnahmen und Analysen an den zu begutachtenden Bauteilen bzw. Gebäuden durchgeführt werden. Diese werden sodann in einem abschließenden Gutachten zusammengestellt und bewertet. Am Ende des Gutachtens steht die Beantwortung der anfänglich gemeinsam definierten Fragestellungen sowie, falls gefordert, entsprechende Handlungs- oder Sanierungsempfehlungen. Deren Umsetzung wiederum sollte nach Möglichkeit im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle fachlich begleitet werden.   

Gerne berate ich Sie zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch.

Gerichtsgutachten

Wird ein Sachverständiger von einem Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, so spricht man von einem Gerichtsgutachten. Hierbei werden ebenfalls nach Durchführung eines Ortstermins sachverständig Beweisfragen im Rahmen eines Gerichtsprozesses beantwortet. Gerichtsgutachten dienen im Wesentlichen der Urteilsfindung.